Wallboxen und Ladeinfrastruktur: Mehr als nur eine Steckdose
Wallboxen und Ladeinfrastruktur: Mehr als nur eine Steckdose
Eine moderne Wallbox benötigt heute deutlich mehr als eine reine Stromversorgung. Bereits in der Planungsphase müssen Themen wie Lastmanagement, Steuerleitungen, Netzbetreiberanforderungen und zukünftige Erweiterungen berücksichtigt werden.
Bei vielen Anlagen ist eine einfache Einzelinstallation nicht mehr ausreichend. Insbesondere bei Mehrfamilienhäusern, Tiefgaragen oder mehreren Ladepunkten empfiehlt sich die Vorbereitung für ein dynamisches Lastmanagement. Dadurch wird die verfügbare Anschlussleistung optimal genutzt und eine Überlastung des Hausanschlusses vermieden.
§14a EnWG richtig vorbereitet
Seit der Einführung der neuen Regelungen nach §14a EnWG müssen steuerbare Verbrauchseinrichtungen wie Wallboxen auf eine netzdienliche Steuerung vorbereitet werden. Je nach Netzbetreiber werden hierfür zusätzliche Steuerleitungen, Trennrelais beziehungsweise Schütze und entsprechende Verdrahtungen im Zählerschrank benötigt. Die Anforderungen sollten bereits bei der Planung berücksichtigt werden, um spätere Umbauten zu vermeiden.
Zukunftssichere Planung
Bei jeder Planung prüfen wir:
- Verfügbare Anschlussleistung
- Erforderliche Leitungsquerschnitte
- Lastmanagement (statisch oder dynamisch)
- Vorbereitung für §14a EnWG
- Steuerleitungen und Kommunikationsanbindung
- Integration von Photovoltaik und Energiemanagement
- Erweiterbarkeit für zukünftige Ladepunkte
Eine sauber geplante Ladeinfrastruktur spart langfristig Kosten und vermeidet spätere Einschränkungen bei der Nutzung. Zentrale Konzepte mit Lastmanagement bieten insbesondere in Mehrfamilienhäusern und Tiefgaragen eine hohe Zukunftssicherheit.+1
Unsere Leistungen
✔ Planung von Wallboxen für Einfamilienhäuser
✔ Ladeinfrastruktur für Mehrfamilienhäuser und WEGs
✔ Lastmanagement und Leistungsberechnungen
✔ Zählerschrankplanung nach aktueller TAB
✔ Vorbereitung für PV-Anlagen und Energiemanagement
✔ Unterstützung bei Netzbetreiberanmeldungen und §14a EnWG
